Die Beurteilung von Gefährdungen ist die Voraussetzung von wirksamen und betriebsbezogenen Arbeitschutzmaßnahmen. Sie ist Pflicht für jeden Unternehmer.
Vorgehensweise
● Festlegen/Abgrenzen der zu untersuchenden Arbeitsbereiche, z.B. Betriebsorganisation, Objekt, Baustelle, und der dort auszuführenden Tätigkeiten.
● Ermitteln von Gefährdungen – objekt-/baustellenunabhängig, z. B. Einsatz nicht regelmäßig geprüfter elektrischer Betriebsmittel, unzureichende Unter - weisung der Beschäftigten. – objekt-/baustellenspezifisch (systematisch) nach Gewerken und Tätigkeit, z. B. Mauer - arbeiten, Erdbauarbeiten, Reinigungsarbeiten.
● Beurteilen der Gefährdungen, z.B. Risiko eines Absturzes, Risiko verschüttet zu werden
● Abschätzen und bewerten des Risikos anhand vorgegebener Schutzziele, z. B. in Vorschriften und Regeln, bzw. nach Ermittlung mit geeigneten Methoden.
● Geeignete Schutzmaßnahmen auswählen und festlegen, wo erforderlich/notwendig, z. B. Seitenschutz, Verbau, PSA.
● Festgelegte Schutzmaßnahmen durch- und umsetzen, z. B. Anbringen des Seiten schutzes, Einbau von Grabenverbauelementen, Bestimmen des Verantwortlichen, Benutzen der persönlichen Schutz ausrüstungen.
● Wirksamkeit der Schutz - maßnahmen überprüfen und ggf. anpassen.
Durchführung
● Bei wechselnden Arbeitsbedingungen und Arbeitsabläufen (z. B. auf einer Baustelle) die musterhafte Anwendung prüfen und ggf. Gefährdungen für die jeweilige Baustelle ermitteln und beurteilen.
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