Sondereinsatz- Abbruch



Grundlegendes vor Ausführung

-> Ein statischer Abbruchplan muss festgelegt werden
-> Alle Zuleitungen müssen von außen abgesperrt sein
-> Absperrungen sollen lückenlos angebracht sein
-> Vergewissern Sie sich Geschossweise das sich niemand mehr im Gebäude befindet
-> Lassen Sie keine Personen im Gefahrenbereich aufhalten !!
-> Betreten Sie nicht mehr das Gebäude wenn Sie mit dem Abbruch begonnen haben
-> Die Vorsortierung von Materialien sollte geplant sein

Erst beginnen, wenn wir grünes Licht erhalten haben


Nach der Gefährdungsbeurteilung

Die Beurteilung von Gefährdungen ist die Voraussetzung von wirksamen und betriebsbezogenen Arbeitschutzmaßnahmen. Sie ist Pflicht für jeden Unternehmer.

Vorgehensweise

● Festlegen/Abgrenzen der zu untersuchenden Arbeitsbereiche, z.B. Betriebsorganisation, Objekt, Baustelle, und der dort auszuführenden Tätigkeiten.

● Ermitteln von Gefährdungen – objekt-/baustellenunabhängig, z. B. Einsatz nicht regelmäßig
geprüfter elektrischer Betriebsmittel, unzureichende Unter - weisung der Beschäftigten. – objekt-/baustellenspezifisch (systematisch) nach Gewerken und Tätigkeit, z. B. Mauer - arbeiten, Erdbauarbeiten, Reinigungsarbeiten.

● Beurteilen der Gefährdungen, z.B. Risiko eines Absturzes, Risiko verschüttet zu werden

● Abschätzen und bewerten des Risikos anhand vorgegebener Schutzziele, z. B. in Vorschriften
und Regeln, bzw. nach Ermittlung mit geeigneten Methoden.

● Geeignete Schutzmaßnahmen auswählen und festlegen, wo erforderlich/notwendig, z. B. Seitenschutz, Verbau, PSA.

● Festgelegte Schutzmaßnahmen durch- und umsetzen, z. B. Anbringen des Seiten schutzes, Einbau
von Grabenverbauelementen, Bestimmen des Verantwortlichen, Benutzen der persönlichen
Schutz ausrüstungen.

● Wirksamkeit der Schutz - maßnahmen überprüfen und ggf. anpassen.

Durchführung

● Bei wechselnden Arbeitsbedingungen und Arbeitsabläufen (z. B. auf einer Baustelle) die
musterhafte Anwendung prüfen und ggf. Gefährdungen für die jeweilige Baustelle ermitteln und
beurteilen.


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